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Aktuelle Informationen zur Rückerstattung der Mineralölsteuer

Januar 2012 - Unternehmen, die Firmenjets einsetzen, können sich jetzt möglicherweise die Mineralöl- oder Energiesteuer zurück erstatten lassen. Der Europäische Gerichtshof EuGH hat in zwei Urteilen im Dezember 2011 durch eine entsprechende Formulierung eine Tür geöffnet.

Grundsätzlich gilt zwar weiterhin, dass nur gewerbliche Fluggesellschaften von der Steuer befreit sind. In den beiden EuGH-Urteilen wurde aber entschieden, dass die Steuer nicht anfällt, wenn der Kraftstoff für die unmittelbare entgeltliche Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen eingesetzt wird. Gehören also Firmenjets beispielsweise einer Tochtergesellschaft, die die Flugleistungen entgeltlich anderen Gesellschaften aus dem Konzern anbietet, ist eine Zurückerstattung der Steuer möglich. Die deutsche Finanzverwaltung hatte in früheren Entscheiden festgelegt, dass die Steuerbefreiung ausschließlich für die gewerbliche Luftfahrt gilt. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie die deutschen Behörden auf die beiden Urteile des EuGH reagieren werden.

Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu den beiden EuGH-Urteilen: www.eur-lex.europa.eu | www.lexitius.com